Artikel 147
Vernehmlassungsverfahren
Einfach erklärt
Bei wichtigen Gesetzen und Vorhaben werden Kantone, Parteien und interessierte Kreise zur Stellungnahme eingeladen (Vernehmlassung).
Gesetzestext
Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen.