Artikel 112
Alters‑, Hinterlassenen‑ und Invalidenversicherung
Einfach erklärt
Die AHV/IV ist obligatorisch. Die Renten sollen den Existenzbedarf decken. Die Versicherung wird durch Beiträge der Versicherten und Leistungen des Bundes finanziert.
Gesetzestext
1Der Bund erlässt Vorschriften über die Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.
2Er beachtet dabei folgende Grundsätze:
- a.Die Versicherung ist obligatorisch.
- abis.Sie gewährt Geld- und Sachleistungen.
- b.Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken.
- c.Die Höchstrente beträgt maximal das Doppelte der Mindestrente.
- d.Die Renten werden mindestens der Preisentwicklung angepasst.
3Die Versicherung wird finanziert:
- a.durch Beiträge der Versicherten, wobei die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge bezahlen;
- b.durch Leistungen des Bundes.
4Die Leistungen des Bundes betragen höchstens die Hälfte der Ausgaben.
5Die Leistungen des Bundes werden in erster Linie aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf gebrannten Wassern und der Abgabe aus dem Betrieb von Spielbanken gedeckt.