Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 71

Film

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund kann die Schweizer Filmproduktion und die Filmkultur fördern. Er kann Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebots erlassen.

Zuletzt aktualisiert: 2024