Artikel 139b
Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf
Einfach erklärt
Wenn eine Volksinitiative und ein Gegenentwurf vorliegen, kann man beiden zustimmen und in einer Stichfrage angeben, welche Vorlage man bevorzugt.
Gesetzestext
1Die Stimmberechtigten stimmen gleichzeitig über die Initiative und den Gegenentwurf ab.
2Sie können beiden Vorlagen zustimmen. In der Stichfrage können sie angeben, welcher Vorlage sie den Vorrang geben, falls beide angenommen werden.
3Erzielt bei angenommenen Verfassungsänderungen in der Stichfrage die eine Vorlage mehr Volks- und die andere mehr Standesstimmen, so tritt die Vorlage in Kraft, bei welcher der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen in der Stichfrage die grössere Summe ergeben.