Artikel 114
Arbeitslosenversicherung
Einfach erklärt
Die Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Sie zahlt Erwerbsersatz und unterstützt Massnahmen gegen Arbeitslosigkeit.
Gesetzestext
1Der Bund erlässt Vorschriften über die Arbeitslosenversicherung.
2Er beachtet dabei folgende Grundsätze:
- a.Die Versicherung gewährt angemessenen Erwerbsersatz und unterstützt Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
- b.Der Beitritt ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.
- c.Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern.
3Die Versicherung wird durch die Beiträge der Versicherten finanziert, wobei die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge bezahlen.
4Bund und Kantone erbringen bei ausserordentlichen Verhältnissen finanzielle Leistungen.
5Der Bund kann Vorschriften über die Arbeitslosenfürsorge erlassen.