Artikel 7
Menschenwürde
Einfach erklärt
Die Würde jedes Menschen muss geachtet und geschützt werden.
Gesetzestext
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Die Würde jedes Menschen muss geachtet und geschützt werden.
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Transplantationsmedizin
Der Bund regelt die Organtransplantation zum Schutz der Menschenwürde und Gesundheit. Organspende ist unentgeltlich, Organhandel ist verboten.
1Der Bund erlässt Vorschriften auf dem Gebiet der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Er sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit.
2Er legt insbesondere Kriterien für eine gerechte Zuteilung von Organen fest.
3Die Spende von menschlichen Organen, Geweben und Zellen ist unentgeltlich. Der Handel mit menschlichen Organen ist verboten.
Forschung am Menschen
Der Bund regelt die Forschung am Menschen zum Schutz der Menschenwürde. Teilnehmer müssen einwilligen, und die Risiken dürfen nicht unverhältnismässig sein.
1Der Bund erlässt Vorschriften über die Forschung am Menschen, soweit der Schutz seiner Würde und seiner Persönlichkeit es erfordert. Er wahrt dabei die Forschungsfreiheit und trägt der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft Rechnung.
2Für die Forschung in Biologie und Medizin mit Personen beachtet er folgende Grundsätze:
Verfassungsmässige Ordnung
Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone und greift ein, wenn diese bedroht ist.
1Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone.
2Er greift ein, wenn die Ordnung in einem Kanton gestört oder bedroht ist und der betroffene Kanton sie nicht selber oder mit Hilfe anderer Kantone schützen kann.
Gentechnologie im Ausserhumanbereich
Der Bund schützt Mensch und Umwelt vor Missbrauch der Gentechnologie bei Tieren und Pflanzen. Er achtet auf die Würde der Lebewesen und die genetische Vielfalt.
1Der Mensch und seine Umwelt sind vor Missbräuchen der Gentechnologie geschützt.
2Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten.
Nachhaltigkeit
Bund und Kantone streben ein Gleichgewicht zwischen der Nutzung der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit an.
Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.