Artikel 52
Verfassungsmässige Ordnung
Einfach erklärt
Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone und greift ein, wenn diese bedroht ist.
Gesetzestext
1Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone.
2Er greift ein, wenn die Ordnung in einem Kanton gestört oder bedroht ist und der betroffene Kanton sie nicht selber oder mit Hilfe anderer Kantone schützen kann.