Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 52

Verfassungsmässige Ordnung

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone. Er greift ein, wenn die Ordnung in einem Kanton gestört oder bedroht ist und der betroffene Kanton sie nicht selber oder mit Hilfe anderer Kantone schützen kann.

Zuletzt aktualisiert: 2024