Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 167

Finanzen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Bundesversammlung beschliesst die Ausgaben des Bundes, setzt den Voranschlag fest und nimmt die Staatsrechnung ab.

Zuletzt aktualisiert: 2024