Artikel 54
Auswärtige Angelegenheiten
Einfach erklärt
Die Aussenpolitik ist Sache des Bundes. Er setzt sich für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Umweltschutz in der Welt ein.
Gesetzestext
1Die auswärtigen Angelegenheiten sind Sache des Bundes.
2Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
3Er nimmt Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen.