Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 172

Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Bundesversammlung sorgt für die Pflege der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen. Sie gewährleistet die Kantonsverfassungen. Sie genehmigt die Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland, wenn der Bundesrat oder ein Kanton Einsprache erhebt.

Zuletzt aktualisiert: 2024