Artikel 186
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Einfach erklärt
Der Bundesrat pflegt die Beziehungen zu den Kantonen, genehmigt kantonale Erlasse und sorgt für die Einhaltung des Bundesrechts.
Gesetzestext
1Der Bundesrat pflegt die Beziehungen des Bundes zu den Kantonen und arbeitet mit ihnen zusammen.
2Er genehmigt die Erlasse der Kantone, wo es die Durchführung des Bundesrechts verlangt.
3Er kann gegen Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland Einsprache erheben.
4Er sorgt für die Einhaltung des Bundesrechts sowie der Kantonsverfassungen und der Verträge der Kantone und trifft die erforderlichen Massnahmen.