Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung

Artikel 186

Beziehungen zwischen Bund und Kantonen

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bundesrat pflegt die Beziehungen des Bundes zu den Kantonen und arbeitet mit ihnen zusammen. Er genehmigt die Erlasse der Kantone, wo es die Durchführung des Bundesrechts verlangt. Er kann gegen Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland Einsprache erheben. Er sorgt für die Einhaltung des Bundesrechts sowie der Kantonsverfassungen und der Verträge der Kantone und trifft die erforderlichen Massnahmen.

Zuletzt aktualisiert: 2024