Artikel 49
Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts
Einfach erklärt
Bundesrecht geht vor kantonalem Recht. Der Bund achtet darauf, dass die Kantone das Bundesrecht einhalten.
Gesetzestext
1Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor.
2Der Bund wacht über die Einhaltung des Bundesrechts durch die Kantone.