BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 49
Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor. Der Bund wacht über die Einhaltung des Bundesrechts durch die Kantone.
Zuletzt aktualisiert: 2024