Artikel 17
Medienfreiheit
Einfach erklärt
Die Medien (Presse, Radio, Fernsehen) sind frei. Zensur ist verboten. Das Redaktionsgeheimnis ist geschützt.
Gesetzestext
1Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
2Zensur ist verboten.
3Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.