Bundesverfassung
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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 38

Erwerb und Verlust der Bürgerrechte

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Er regelt zudem den Verlust des Schweizer Bürgerrechts aus anderen Gründen sowie die Wiedereinbürgerung. Er erlässt Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung. Er erleichtert die Einbürgerung von: a. Personen der dritten Ausländergeneration; b. staatenlosen Kindern.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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