Bundesverfassung
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Artikel 64

Forschung

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation. Er kann die Förderung insbesondere davon abhängig machen, dass die Qualitätssicherung und die Koordination sichergestellt sind. Er kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.

Zuletzt aktualisiert: 2024