BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 79
Fischerei und Jagd
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund legt Grundsätze fest über die Ausübung der Fischerei und der Jagd, insbesondere zur Erhaltung der Artenvielfalt der Fische, der wild lebenden Säugetiere und der Vögel.
Zuletzt aktualisiert: 2024