BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 91
Transport von Energie
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund erlässt Vorschriften über den Transport und die Lieferung elektrischer Energie. Die Gesetzgebung über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe ist Sache des Bundes.
Zuletzt aktualisiert: 2024