Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen🛡️Sicherheit

Artikel 107

Waffen und Kriegsmaterial

Einfach erklärt

Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen und regelt die Herstellung und den Handel mit Kriegsmaterial.

Gesetzestext

1Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition.

2Er erlässt Vorschriften über die Herstellung, die Beschaffung und den Vertrieb sowie über die Ein‑, Aus‑ und Durchfuhr von Kriegsmaterial.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Banken und Versicherungen

Einfach erklärt

Der Bund regelt das Banken-, Börsen- und Versicherungswesen.

Gesetzestext

1Der Bund erlässt Vorschriften über das Banken- und Börsenwesen; er trägt dabei der besonderen Aufgabe und Stellung der Kantonalbanken Rechnung.

2Er kann Vorschriften erlassen über Finanzdienstleistungen in anderen Bereichen.

3Er erlässt Vorschriften über das Privatversicherungswesen.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 105

Alkohol

Einfach erklärt

Die Gesetzgebung über Alkohol (Herstellung und Verkauf von Schnaps) ist Sache des Bundes. Er berücksichtigt die schädlichen Wirkungen des Alkohols.

Gesetzestext

Die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser ist Sache des Bundes. Der Bund trägt insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung.