BundesverfassungVolksrechte
Artikel 138
Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen. Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
Zuletzt aktualisiert: 2024