BundesverfassungGrundrechte
Artikel 24
Niederlassungsfreiheit
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen. Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen.
Zuletzt aktualisiert: 2024