Artikel 32
Strafverfahren
Einfach erklärt
Jede Person gilt als unschuldig, bis sie verurteilt ist. Angeklagte müssen über die Vorwürfe informiert werden und sich verteidigen können. Verurteilte können das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen lassen.
Gesetzestext
1Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
2Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.
3Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.