Artikel 35
Verwirklichung der Grundrechte
Einfach erklärt
Die Grundrechte müssen überall im Recht gelten. Wer für den Staat arbeitet, muss die Grundrechte einhalten. Der Staat sorgt dafür, dass Grundrechte auch zwischen Privatpersonen wirken.
Gesetzestext
1Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.
2Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.
3Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.