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BundesverfassungGrundrechte

Artikel 35

Verwirklichung der Grundrechte

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen. Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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