Bundesverfassung
Zurück zu: Allgemeine Bestimmungen
BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen🎓Bildung💼Arbeit
Verwandt:Art. 69

Artikel 63

Berufsbildung

Einfach erklärt

Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung und fördert ein breites Angebot.

Gesetzestext

1Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung.

2Er fördert ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung.

Zuletzt aktualisiert: 2024

Verwandte Artikel

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 69

Kultur

Einfach erklärt

Kultur ist hauptsächlich Sache der Kantone. Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen.

Gesetzestext

1Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.

2Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern.

3Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes.