Bundesverfassung
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Artikel 91

Transport von Energie

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund erlässt Vorschriften über den Transport und die Lieferung elektrischer Energie. Die Gesetzgebung über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe ist Sache des Bundes.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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