BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 118a
Komplementärmedizin
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.