BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 150
Zusammensetzung und Wahl des Ständerates
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten der Kantone. Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wählen je eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten; die übrigen Kantone wählen je zwei Abgeordnete. Die Wahl in den Ständerat wird vom Kanton geregelt.
Zuletzt aktualisiert: 2024