Artikel 150
Zusammensetzung und Wahl des Ständerates
Einfach erklärt
Der Ständerat hat 46 Mitglieder. Die meisten Kantone wählen je zwei Vertreter, sechs Halbkantone je einen.
Gesetzestext
1Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten der Kantone.
2Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wählen je eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten; die übrigen Kantone wählen je zwei Abgeordnete.
3Die Wahl in den Ständerat wird vom Kanton geregelt.