BundesverfassungStaatsleitung
Artikel 167
Finanzen
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Bundesversammlung beschliesst die Ausgaben des Bundes, setzt den Voranschlag fest und nimmt die Staatsrechnung ab.
Zuletzt aktualisiert: 2024
Die Bundesversammlung beschliesst die Ausgaben des Bundes, setzt den Voranschlag fest und nimmt die Staatsrechnung ab.