Artikel 191
Zugang zum Bundesgericht
Einfach erklärt
Der Zugang zum Bundesgericht ist gesetzlich gewährleistet. Für weniger wichtige Fälle kann eine Streitwertgrenze gelten.
Gesetzestext
1Das Gesetz gewährleistet den Zugang zum Bundesgericht.
2Für Streitigkeiten, die keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung betreffen, kann es eine Streitwertgrenze vorsehen.
3Für bestimmte Sachgebiete kann das Gesetz den Zugang zum Bundesgericht ausschliessen.
4Für offensichtlich unbegründete Beschwerden kann das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.