Artikel 193
Totalrevision
Einfach erklärt
Eine komplette Neufassung der Verfassung kann vom Volk, einem Rat oder der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Stimmt das Volk zu, werden beide Räte neu gewählt.
Gesetzestext
1Eine Totalrevision der Bundesverfassung kann vom Volk oder von einem der beiden Räte vorgeschlagen oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.
2Geht die Initiative vom Volk aus oder sind sich die beiden Räte uneinig, so entscheidet das Volk über die Durchführung der Totalrevision.
3Stimmt das Volk der Totalrevision zu, so werden die beiden Räte neu gewählt.
4Die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts dürfen nicht verletzt werden.