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BundesverfassungGrundrechte⚖️Recht & Justiz

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Art. 5: Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

Rechtsstaatsprinzip definiert die Bedingungen, unter denen Grundrechte eingeschränkt werden dürfen

Artikel 36

Einschränkungen von Grundrechten

Einfach erklärt

Grundrechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn es dafür ein Gesetz gibt, ein öffentliches Interesse besteht und die Einschränkung verhältnismässig ist. Der Kern der Grundrechte darf nie angetastet werden.

Gesetzestext

1Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

2Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

3Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

4Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Staatsleitung

Artikel 164

Gesetzgebung

Einfach erklärt

Alle wichtigen Regeln müssen in einem Bundesgesetz stehen, zum Beispiel über politische Rechte, Grundrechte, Steuern und die Organisation des Bundes.

Gesetzestext

1Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über:

  • a.die Ausübung der politischen Rechte;
  • b.die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte;
  • c.die Rechte und Pflichten von Personen;
  • d.den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben;
  • e.die Aufgaben und die Leistungen des Bundes;
  • f.die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts;
  • g.die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden.

2Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird.

Grundrechte

Artikel 35

Verwirklichung der Grundrechte

Einfach erklärt

Die Grundrechte müssen überall im Recht gelten. Wer für den Staat arbeitet, muss die Grundrechte einhalten. Der Staat sorgt dafür, dass Grundrechte auch zwischen Privatpersonen wirken.

Gesetzestext

1Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

2Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

3Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.