Artikel 46
Umsetzung des Bundesrechts
Einfach erklärt
Die Kantone setzen das Bundesrecht um. Der Bund lässt ihnen dabei möglichst viel Gestaltungsfreiheit und berücksichtigt kantonale Besonderheiten.
Gesetzestext
1Die Kantone setzen das Bundesrecht nach Massgabe von Verfassung und Gesetz um.
2Bund und Kantone können miteinander vereinbaren, dass die Kantone bei der Umsetzung von Bundesrecht bestimmte Ziele erreichen und zu diesem Zweck Programme ausführen, die der Bund finanziell unterstützt.
3Der Bund belässt den Kantonen möglichst grosse Gestaltungsfreiheit und trägt den kantonalen Besonderheiten Rechnung.