Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 46

Umsetzung des Bundesrechts

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Kantone setzen das Bundesrecht nach Massgabe von Verfassung und Gesetz um. Bund und Kantone können miteinander vereinbaren, dass die Kantone bei der Umsetzung von Bundesrecht bestimmte Ziele erreichen und zu diesem Zweck Programme ausführen, die der Bund finanziell unterstützt. Der Bund belässt den Kantonen möglichst grosse Gestaltungsfreiheit und trägt den kantonalen Besonderheiten Rechnung.

Zuletzt aktualisiert: 2024