BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 68
Sport
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund fördert den Sport, insbesondere die Ausbildung. Er betreibt eine Sportschule. Er kann Vorschriften über den Jugendsport erlassen und den Sportunterricht an Schulen obligatorisch erklären.
Zuletzt aktualisiert: 2024