Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen🤝Gesellschaft

Artikel 70

Sprachen

Einfach erklärt

Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Rätoromanisch ist Amtssprache im Verkehr mit rätoromanischsprachigen Personen. Bund und Kantone fördern die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.

Gesetzestext

1Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.

2Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.

3Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.

4Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.

5Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Artikel 43

Aufgaben der Kantone

Einfach erklärt

Die Kantone bestimmen selbst, welche Aufgaben sie in ihrem Zuständigkeitsbereich erfüllen.

Gesetzestext

Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen.

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Artikel 4

Landessprachen

Einfach erklärt

Die Schweiz hat vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.

Gesetzestext

Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 69

Kultur

Einfach erklärt

Kultur ist hauptsächlich Sache der Kantone. Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen.

Gesetzestext

1Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.

2Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern.

3Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42

Aufgaben des Bundes

Einfach erklärt

Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Verfassung zuweist.

Gesetzestext

1Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist.

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Artikel 56

Beziehungen der Kantone mit dem Ausland

Einfach erklärt

Die Kantone können in ihrem Zuständigkeitsbereich Verträge mit dem Ausland schliessen, müssen aber den Bund informieren. Die Verträge dürfen nicht gegen Bundesrecht verstossen.

Gesetzestext

1Die Kantone können in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen.

2Diese Verträge dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone nicht zuwiderlaufen. Die Kantone haben den Bund vor Abschluss der Verträge zu informieren.

3Mit untergeordneten ausländischen Behörden können die Kantone direkt verkehren; in den übrigen Fällen erfolgt der Verkehr der Kantone mit dem Ausland durch Vermittlung des Bundes.