BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 71
Film
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Der Bund kann die Schweizer Filmproduktion und die Filmkultur fördern. Er kann Vorschriften zur Förderung der Vielfalt und der Qualität des Filmangebots erlassen.
Zuletzt aktualisiert: 2024