Artikel 80
Tierschutz
Einfach erklärt
Der Bund erlässt Vorschriften zum Tierschutz, unter anderem zu Tierhaltung, Tierversuchen und Tiertransporten.
Gesetzestext
1Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Tiere.
2Er regelt insbesondere:
- a.die Tierhaltung und die Tierpflege;
- b.die Tierversuche und die Eingriffe am lebenden Tier;
- c.die Verwendung von Tieren;
- d.die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen;
- e.den Tierhandel und die Tiertransporte;
- f.das Töten von Tieren.
3Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.