Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 87

Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr, die Seilbahnen, die Schifffahrt sowie über die Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes.

Zuletzt aktualisiert: 2024