BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen
Artikel 87
Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger
Einfach erklärt
Gesetzestext (Original)
Die Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr, die Seilbahnen, die Schifffahrt sowie über die Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes.
Zuletzt aktualisiert: 2024