Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen💻Digitalisierung & Daten

Artikel 92

Post- und Fernmeldewesen

Einfach erklärt

Post und Telekommunikation sind Sache des Bundes. Er sorgt für eine gute und bezahlbare Grundversorgung in allen Landesteilen.

Gesetzestext

1Das Post- und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes.

2Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Tarife werden nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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Grundrechte

Artikel 13

Schutz der Privatsphäre

Einfach erklärt

Jede Person hat ein Recht auf Privatsphäre: Privatleben, Familie, Wohnung und Briefverkehr sind geschützt. Persönliche Daten dürfen nicht missbraucht werden.

Gesetzestext

1Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

2Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 117a

Medizinische Grundversorgung

Einfach erklärt

Bund und Kantone sorgen für eine gute medizinische Grundversorgung für alle. Die Hausarztmedizin wird als wichtiger Bestandteil anerkannt und gefördert.

Gesetzestext

1Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung.

2Der Bund erlässt Vorschriften über:

  • a.die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe;
  • b.die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin.