Artikel 92
Post- und Fernmeldewesen
Einfach erklärt
Post und Telekommunikation sind Sache des Bundes. Er sorgt für eine gute und bezahlbare Grundversorgung in allen Landesteilen.
Gesetzestext
1Das Post- und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes.
2Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Tarife werden nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt.