Artikel 97
Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Einfach erklärt
Der Bund schützt die Konsumenten. Konsumentenorganisationen haben besondere Rechte. Für kleine Streitigkeiten gibt es einfache Verfahren.
Gesetzestext
1Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.
2Er erlässt Vorschriften über die Rechtsmittel, welche die Konsumentenorganisationen ergreifen können. Diesen Organisationen stehen im Bereich der Bundesgesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb die gleichen Rechte zu wie den Berufs- und Wirtschaftsverbänden.
3Die Kantone sehen für Streitigkeiten bis zu einem bestimmten Streitwert ein Schlichtungsverfahren oder ein einfaches und rasches Gerichtsverfahren vor. Der Bundesrat legt die Streitwertgrenze fest.