Artikel 10
Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
Einfach erklärt
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. Jeder hat das Recht auf persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Folter ist verboten.
Gesetzestext
1Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
2Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
3Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.