Bundesverfassung
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Artikel 117

Kranken- und Unfallversicherung

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung. Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.

Zuletzt aktualisiert: 2024

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