Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 125

Messwesen

Einfach erklärt

Das Messwesen (Masse und Gewichte) ist Sache des Bundes.

Gesetzestext

Die Gesetzgebung über das Messwesen ist Sache des Bundes.

Zuletzt aktualisiert: 2024

Verwandte Artikel

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 90

Kernenergie

Einfach erklärt

Die Gesetzgebung über Kernenergie ist Sache des Bundes.

Gesetzestext

Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie ist Sache des Bundes.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 122

Zivilrecht

Einfach erklärt

Das Zivilrecht (z.B. Vertragsrecht, Familienrecht) ist Sache des Bundes. Die Kantone sind für die Gerichte zuständig.

Gesetzestext

1Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts ist Sache des Bundes.

2Für die Organisation der Gerichte und die Rechtsprechung in Zivilsachen sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 133

Zölle

Einfach erklärt

Zölle und Abgaben auf grenzüberschreitenden Warenverkehr sind Sache des Bundes.

Gesetzestext

Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 105

Alkohol

Einfach erklärt

Die Gesetzgebung über Alkohol (Herstellung und Verkauf von Schnaps) ist Sache des Bundes. Er berücksichtigt die schädlichen Wirkungen des Alkohols.

Gesetzestext

Die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser ist Sache des Bundes. Der Bund trägt insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 87

Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger

Einfach erklärt

Die Gesetzgebung über Eisenbahnen, Seilbahnen, Schifffahrt, Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes.

Gesetzestext

Die Gesetzgebung über den Eisenbahnverkehr, die Seilbahnen, die Schifffahrt sowie über die Luft- und Raumfahrt ist Sache des Bundes.