Bundesverfassung
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BundesverfassungAllgemeine Bestimmungen

Artikel 133

Zölle

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes.

Zuletzt aktualisiert: 2024