Bundesverfassung
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BundesverfassungStaatsleitung⚖️Recht & Justiz

Artikel 146

Staatshaftung

Einfach erklärt

Der Bund haftet für Schäden, die seine Behörden bei ihrer Arbeit widerrechtlich verursachen.

Gesetzestext

Der Bund haftet für Schäden, die seine Organe in Ausübung amtlicher Tätigkeiten widerrechtlich verursachen.

Zuletzt aktualisiert: 2024

Verwandte Artikel

Grundrechte

Artikel 39

Ausübung der politischen Rechte

Einfach erklärt

Der Bund regelt die politischen Rechte auf Bundesebene, die Kantone auf kantonaler und kommunaler Ebene. Man stimmt am Wohnsitz ab und darf nur in einem Kanton politische Rechte ausüben.

Gesetzestext

1Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen, die Kantone regeln sie in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten.

2Die politischen Rechte werden am Wohnsitz ausgeübt. Bund und Kantone können Ausnahmen vorsehen.

3Niemand darf die politischen Rechte in mehr als einem Kanton ausüben.

4Die Kantone können vorsehen, dass Neuzugezogene das Stimmrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten erst nach einer Wartefrist von höchstens drei Monaten nach der Niederlassung ausüben dürfen.

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 75a

Vermessung

Einfach erklärt

Die Landesvermessung ist Sache des Bundes.

Gesetzestext

1Die Landesvermessung ist Sache des Bundes.

2Der Bund erlässt Vorschriften über die amtliche Vermessung.

3Er kann Vorschriften erlassen über die Harmonisierung amtlicher Informationen, welche Grund und Boden betreffen.