Artikel 172
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Einfach erklärt
Die Bundesversammlung pflegt die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen, gewährleistet die Kantonsverfassungen und genehmigt Verträge der Kantone.
Gesetzestext
1Die Bundesversammlung sorgt für die Pflege der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen.
2Sie gewährleistet die Kantonsverfassungen.
3Sie genehmigt die Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland, wenn der Bundesrat oder ein Kanton Einsprache erhebt.