Artikel 191b
Richterliche Behörden der Kantone
Einfach erklärt
Die Kantone haben eigene Gerichte für Zivil-, Straf- und öffentlich-rechtliche Fälle.
Gesetzestext
1Die Kantone bestellen richterliche Behörden für die Beurteilung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie von Straffällen.
2Sie können gemeinsame richterliche Behörden einsetzen.