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Artikel 27

Wirtschaftsfreiheit

Einfach erklärt

Gesetzestext (Original)

Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.

Zuletzt aktualisiert: 2024