Artikel 43
Aufgaben der Kantone
Einfach erklärt
Die Kantone bestimmen selbst, welche Aufgaben sie in ihrem Zuständigkeitsbereich erfüllen.
Gesetzestext
Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen.
Die Kantone bestimmen selbst, welche Aufgaben sie in ihrem Zuständigkeitsbereich erfüllen.
Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen.
Aufgaben des Bundes
Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Verfassung zuweist.
1Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist.
Grundsätze für die Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben
Der Bund übernimmt nur Aufgaben, die für die Kantone zu gross sind oder einheitlich geregelt werden müssen. Wer von einer Leistung profitiert, trägt die Kosten. Grundversorgung muss für alle gleich zugänglich sein.
1Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.
2Das Gemeinwesen, in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfällt, trägt deren Kosten.
3Das Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, kann über diese Leistung bestimmen.
4Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen.
5Staatliche Aufgaben müssen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden.
Weitere Aufgaben und Befugnisse
Der Bundesrat beaufsichtigt die Bundesverwaltung, erstattet der Bundesversammlung Bericht und nimmt Wahlen vor, die keiner anderen Behörde zustehen.
1Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
2Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.
Eigenständigkeit der Kantone
Der Bund respektiert die Eigenständigkeit der Kantone. Er lässt ihnen genügend eigene Aufgaben und Geld.
1Der Bund wahrt die Eigenständigkeit der Kantone.
2Er belässt den Kantonen ausreichend eigene Aufgaben und beachtet ihre Organisationsautonomie. Er belässt den Kantonen ausreichende Finanzierungsquellen und trägt dazu bei, dass sie über die notwendigen finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen.
Sprachen
Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Rätoromanisch ist Amtssprache im Verkehr mit rätoromanischsprachigen Personen. Bund und Kantone fördern die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.
1Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.
2Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen. Um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten.
3Bund und Kantone fördern die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.
4Der Bund unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben.
5Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.