Artikel 58
Armee
Einfach erklärt
Die Schweiz hat eine Armee, die nach dem Milizprinzip organisiert ist. Sie dient der Kriegsverhinderung, der Landesverteidigung und der Unterstützung der zivilen Behörden in Notlagen.
Gesetzestext
1Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
2Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.
3Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes.