Artikel 61
Zivilschutz
Einfach erklärt
Der Bund regelt den Zivilschutz zum Schutz von Personen und Gütern bei bewaffneten Konflikten und Katastrophen. Der Schutzdienst ist für Männer obligatorisch, für Frauen freiwillig.
Gesetzestext
1Die Gesetzgebung über den zivilen Schutz von Personen und Gütern vor den Auswirkungen bewaffneter Konflikte ist Sache des Bundes.
2Der Bund erlässt Vorschriften über den Einsatz des Zivilschutzes bei Katastrophen und in Notlagen.
3Er kann den Schutzdienst für Männer obligatorisch erklären. Für Frauen ist dieser freiwillig.
4Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.
5Personen, die Schutzdienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.